Vorschriften
Bei der Planung, Errichtung und Änderung von Feuerungsanlagen, zu denen auch die Verbindungsstücke und Schornsteine bzw. Abgasleitungen gehören, sind zahlreiche Normen, Richtlinien, Verordnungen und insbesondere der Brandschutz zu beachten.
Generell gilt, dass diese Arbeiten anzeige- bzw. genehmigungspflichtig bei Ihrem zuständigen Bezirks-Schornsteinfegermeister sind. Dennoch unterscheiden sich einige Richtlinien in den einzelnen Bundesländern.
Hier einige der wichtigsten Richtlinien in loser Reihenfolge:
- FeuVO (Feuerungsverordnung der Länder)
- LBO (Landes-Bauordnungen)
- BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz)
- DIN 18160 (Abgasanlagen – Planung und Ausführung)
- EN 13384 (Berechnung von Schornsteinabmessungen)
- Bauaufsichtliche Zulassungen der Hersteller
- Montageanleitungen der Hersteller
- TRGI (Technische Regeln Gas-Installationen)
- GEG (GebäudeEnergieGesetz)